Beziehungen Schweiz-UK

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich (UK) pflegen seit vielen Jahren intensive und vielschichtige bilaterale Beziehungen. Beide Staaten verfügen zudem über weltweit führende Finanzzentren. Da der britische Markt zu den Schwerpunkten des Exportgeschäfts der Schweizer Banken gehört, ist es sehr wichtig, dass die Beziehungen zum UK auch nach dem erfolgten Brexit und dem Ende der Übergangsphase nicht nur möglichst störungsfrei weitergeführt, sondern auch zielgerichtet vertieft werden können.

Nach intensiven Verhandlungen und mehrmaligem Verschieben des Austrittsdatums konnten sich die britische Regierung und die EU im Oktober 2019 über die Bedingungen eines Austritts per 31. Januar 2020, inkl. Übergangsphase einigen. Kurz vor dem Ablauf der Übergangsfrist erfolgte am 24. Dezember 2020 eine Einigung über die künftigen Handelsbeziehungen im Bereich des Warenverkehrs. Die erwähnte Einigung sieht allerdings weder eine neue Übergangsfrist für Finanzdienstleistungen noch neue Regelungen vor, welche die bisherigen «Passporting-Rechte» für UK-Finanzdienstleister ersetzen. Wie der Marktzugang zwischen der EU und dem UK bei Finanzdienstleistungen aussehen soll, bleibt mehrheitlich offen. Nachdem das UK nun nicht mehr an EU-Recht gebunden ist, gilt es aus Sicht der Schweizer Banken nun im Verhältnis Schweiz-UK bilateral eine ambitionierte Liberalisierung und Ausweitung des gegenseitigen Marktzugangs im Bereich der Bank- und Wertpapierdienstleistungen anzustreben. 

Weitgehende Liberalisierung des Marktzugangs erklärtes Ziel der Branche 

  • Das Vereinigte Königreich (UK) trat am 31. Januar 2020 aus der EU aus. Mit dem Ende der Übergangsperiode verloren die bilateralen Verträge Schweiz–EU ihre Gültigkeit in Bezug auf das UK. An ihrer Stelle wurden ab dem 1. Januar 2021 eine Reihe von Nachfolgeabkommen angewendet, welche im Rahmen der «Mind the gap»-Strategie des Bundesrates mit dem UK vereinbart wurden. Der Grossteil der geltenden Rechte und Pflichten zwischen den beiden Staaten blieb damit erhalten.
  • Schweizer Banken sind jedoch bei grenzüberschreitenden Geschäften mit Privatkunden im UK mit einer komplexen und teilweise unklaren UK-Regulierung und entsprechenden Risiken konfrontiert, vor allem in Bezug auf im UK ansässige Individualkunden. Aus diesem Grund zielen die Schweizer Banken auf eine ambitionierte Ausweitung des gegenseitigen Marktzugangs im Bereich der Bank- und Wertpapierdienstleistungen. Dies sollte den hiesigen Banken künftig erlauben, die interessierten UK-Kundensegmente einfacher und bedürfnisgerecht bedienen zu können. Dabei stehen für die Schweizer Banken vor allem Verbesserungen und Vereinfachungen im Segment der vermögenden Privatkunden (High-Net-Worth Individuals) im Vordergrund, da diese einen Grossteil des grenzüberschreitenden Bankgeschäfts ausmachen.
  • Der damalige britische Schatzkanzler Rishi Sunak und Alt-Bundesrat Ueli Maurer unterzeichneten am 30. Juni 2020 eine Absichtserklärung («Joint Statement») betreffend eine Vertiefung der Beziehungen im Finanzbereich. Ein gemeinsames Branchen-Positionspapier von economiesuisse und TheCityUK, das am 28. April 2020 publiziert wurde und an dem die SBVg mitgewirkt hatte, hatte entsprechende substantiierte Anliegen formuliert, die weitgehend übernommen wurden. Seit diesem Zeitpunkt arbeiten die beiden Regierungen an einem Mutual Recognition Agreement (MRA). Die Verhandlungen zielen auf die Liberalisierung und Ausweitung des gegenseitigen Marktzugangs in den Bereichen Banken und Wertpapierdienstleistungen, Asset Management, Versicherungen und Kapitalmärkte (inkl. Finanzmarktinfrastruktur). Basis dieses Abkommens soll die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Finanzmarktregulierung und Aufsicht sein. Im Februar 2022 haben beide Seiten nach einem Treffen auf Ministerebene ihr Engagement erneut bestätigt und das Ziel bleibt, das Abkommen bis im Sommer 2023 abzuschliessen.
  • Die Ziele des Joint Statements sind ambitioniert und deren Umsetzung ist anspruchsvoll. Die SBVg begrüsst, dass die diesbezüglichen technischen Arbeiten zügig vorangetrieben werden, mit dem Ziel, in absehbarer Zeit einen Staatsvertrag abzuschliessen.

Expertinnen und Experten

Roberto Battegay
Senior Advisor Private Banking & International
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