Übernahme der Credit Suisse - Hintergründe und Ausblick  

Die Stabilität und Prosperität des Schweizer Finanzplatzes sind für die gesamte Schweizer Wirtschaft zentral. Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und die Massnahmen der Schweizer Behörden waren ein für den Schweizer Finanzplatz einschneidendes Ereignis. Sie waren aus Sicht der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) zielführend und wirksam, um die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes sicherzustellen und das Vertrauen zu stärken. Damit hat die Schweiz Verantwortung übernommen, um aus eigener Kraft die Ausbreitung einer internationalen Finanzkrise zu verhindern und Stabilität herzustellen. Auf Basis der verfügbaren Informationen und zahlreicher Gespräche mit Expertinnen und Experten arbeitet die Schweizerische Bankervereinigung (SBVg) die Ereignisse in kurzer Form auf. Dabei nimmt sie Stellung zu aktuellen Fragen und möglichen regulatorischen Forderungen.

Position der Schweizerischen Bankiervereinigung

  • Die in der letzten Dekade umgesetzten bestehenden nationalen Regulierungen sind grundsätzlich wirksam. Dies zeigt sich gerade daran, dass mit der Credit Suisse nur eine einzige, wenn auch bedeutende Bank in Schwierigkeiten geraten ist. Und es zeigt sich daran, dass die Robustheit der UBS, basierend auf der bestehenden Regulierung, eine Übernahme der Credit Suisse, flankiert durch weitere behördliche Massnahmen, überhaupt ermöglichte. Die UBS und die übrigen über 230 Banken in der Schweiz sind insgesamt stabil, solide und leisten tagtäglich gute Arbeit für ihre Kundschaft; sie geniessen Vertrauen, liefern Milliarden an Steuern ab, bilden Tausende junger Menschen aus, schaffen Innovation und tragen dazu bei, die Finanzströme in nachhaltige Bahnen zu lenken.
  • Der Schweizer Finanzsektor ist ein zentraler Pfeiler für die Gesamtwirtschaft und den Wohlstand der Schweizer Bevölkerung, und das muss so bleiben, weshalb der Finanzplatz einen international wettbewerbsfähigen Regulierungsrahmen benötigt.
  • Pauschale Erhöhungen der Anforderungen ohne Problembezug schiessen am Ziel vorbei, bremsen die Wirtschaft und reduzieren den Wohlstand. Aufgrund der bisher etablierten Fakten besteht kein Bedarf nach einer pauschalen Erhöhung der Eigenmittel-Anforderungen, jedoch besteht ein Bedarf nach einer gezielten Analyse der Faktoren, die bei der Credit Suisse dazu geführt haben, dass ihre finanziellen Ressourcen durch zahlreiche, teilweise prozyklisch wirkende Elemente, eingeschränkt waren.
  • Es ist auf jeden Fall darauf zu achten, dass erwogene Massnahmen an konkreten identifizierten Problemen ansetzen, proportional umgesetzt, sich am «same risk, same rules»-Prinzip ausrichten und international abgestimmt sind.
  • Es ist daher zentral, die Ursachen für den Niedergang der Credit Suisse zu verstehen, damit Lösungen für diejenigen Aspekte entwickelt werden, die zum Niedergang beigetragen haben. Dafür ist eine längerfristige Optik nötig, denn die Reputation der Bank sowie das Vertrauen in Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, die Bank auf einen nachhaltig profitablen Kurs zu bringen, sind nicht über Nacht, sondern über Jahre hinweg geschwunden.
  • Die Rolle und der Umgang von FINMA und SNB mit diesen längerfristigen Entwicklungen ist zu analysieren. Die bestehende Regulierung, die angewandten Buchungsmethoden, das Verhalten der Bankführung in den Interaktionen mit der Aufsicht, das Zusammenspiel zwischen SNB und FINMA und deren Instrumenten sowie Interventionen sind im Lichte dieser Krise in ihrer Gesamtheit zu prüfen. Gleichzeitig erachtet die SBVg aber die Ereignisse um den Oktober 2022 als Schlüsselstelle für die Gewinnung relevanter Erkenntnisse zum Zusammenspiel von Credit Suisse und Behörden. Die akute Phase der Krise der Credit Suisse hat auch gezeigt, dass das bestehende Instrumentarium der SNB unzureichend war, sei dies in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Werkzeuge, die Akzeptanz und die Verfügbarkeit von Sicherheiten, oder allenfalls kommunikativ.

Analyse der Ereignisse

Was ist passiert?

Der Finanzplatz Schweiz erlebte im Frühjahr 2023 eine Zäsur: Einerseits vermeldeten praktisch alle Schweizer Banken trotz teilweise herausfordernder makroökonomischer Bedingungen einen soliden Geschäftsverlauf für das Jahr 2022; der Geschäftserfolg aller Banken in der Schweiz blieb 2022 mit CHF 70.3 Mrd. selbst mit dem Rückgang bei der Credit Suisse nur knapp hinter dem Vorjahr, welches wiederum das beste seit der Finanzkrise war. Der branchenweite Personalbestand ist im Laufe des letzten Jahres sogar um 1.6% angestiegen. Dieser erfolgreiche Geschäftsgang erlaubt es den Banken in der Schweiz, stetig Kapital zu bilden und ihre Kunden bei der Weiterentwicklung ihrer Geschäfte und der Nutzung der Chancen von nachhaltiger und digitaler Transformation zu unterstützen. Die Branche startete somit sehr solide in das Jahr 2023, und diese Entwicklung hat sich seitdem fortgesetzt, mit generell positiven Halbjahresergebnissen. Gleichzeitig aber durchlebte anderseits die zweitgrösste Bank des Landes eine derart grundlegende Krise, dass sie am Wochenende des 19. März in einer gemeinsamen Aktion von Behörden und UBS gerettet werden musste. Während diese beherzte Aktion die Finanzstabilität und die unterbrechungsfreie Versorgung von Wirtschaft und Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen sicherstellte, stellen sich wichtige Fragen zum Untergang der Credit Suisse.

Während die detaillierten Abklärungen zu den Ursachen der Krise und deren Aufarbeitung sowohl durch die Politik, die Behörden als auch durch UBS/CS selbst noch nicht abgeschlossen sind, erscheint aktuell  klar, dass Entscheidungen innerhalb der Credit Suisse die Bank über Jahre hinweg an einen Punkt hoher, selbstverschuldeter Verletzlichkeit gebracht haben. Insbesondere nach den Fällen Archegos und Greensill haben sich die finanziellen Verluste und der Verlust an Vertrauen in das Geschäftsmodell und schliesslich in die Stabilität der gesamten Bank in einer Weise zugespitzt, die zu Kapitalisierungsrunden, Verlust an Handlungsspielraum und schliesslich zu einem Bank Run führte, mit zwei heftigen Wellen im Oktober 2022 und im März 2023. Das Zusammentreffen der Verletzlichkeit der Credit Suisse mit externen Faktoren löste eine Dynamik aus, an deren Ende das Management der Credit Suisse ein Überleben des Instituts aus eigener Kraft nicht mehr sicherstellen konnte. Der Finanzmarkt hat spätestens 2021 wahrgenommen, dass sich die Aussichten für die Credit Suisse bedrohlich eintrüben, aber es gibt deutliche Anzeichen, dass der Niedergang bereits Jahre vorher seinen Ursprung hat. Diese Entwicklungen über Jahre hinweg haben im bestehenden regulatorischen und buchhalterischen Rahmen stattgefunden, unter laufender Überwachung des Verwaltungsrates der Credit Suisse, der Prüforganisationen, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB).

Welche Rolle spielen Vertrauen und der «Lender of Last Resort»?

Banken erfüllen die volkswirtschaftlich relevante Aufgabe der Geldschöpfung. Dieses weltweit verbreitete und erfolgreich eingesetzte Mindestreserven-System («Fractional Reserve Banking») ist gesamtwirtschaftlich äusserst effizient, beinhaltet aber gerade wegen der Transformationsfunktion einer Bankbilanz auch Risiken; der plötzliche Abzug eines bedeutenden Teils der Einlagen kann zu einer schwerwiegenden Krise führen. Dafür ist sie insgesamt von grossem Nutzen für die gesamte Wirtschaft. Für diese Risiken müssen die Banken hinreichend Liquidität und Eigenmittel halten, und darüber hinaus hat die Führung der Bank dafür zu sorgen, dass ihr Geschäftsmodell nachhaltig und ihr Risikomanagement robust ist. Dennoch kann es selbst bei Erfüllung sämtlicher Anforderungen und bei nachhaltigem Management zu Situationen kommen, in denen die Liquiditätsabflüsse so gross sind, dass eine Intervention der Zentralbank in ihrer Rolle als «Lender of Last Resort» notwendig wird. Die Rolle der SNB als «Lender of Last Resort» ist dabei klarerweise ein integraler Bestandteil eines Mindestreserven-Systems. Wenn durch eine solche individuelle Krise aber eine systemweite Krise droht, die gravierende volkswirtschaftliche Konsequenzen haben könnte, dann ist es entscheidend, dass die SNB über einen sofort, breit und flexibel einsetzbaren Werkzeugkasten finanzieller und auch kommunikativer Natur verfügt, damit Systemrisiken vermieden oder sofort eingedämmt werden können.

In jedem Fall ist in einem solchen Mindestreserven-System Vertrauen essenziell; ein Vertrauensverlust kann fatale Folgen haben. Diese Erkenntnis ist nicht neu, und daher gehört die laufende Einschätzung des Vertrauens von Investoren, Gläubigern und Kunden in eine Bank konsequenterweise in den Aufgabenbereich der Aufsichtsbehörden, in Ergänzung zur Überwachung der Kapital- und Liquiditätskennzahlen sowie weiterer Aspekte. Da Vertrauen jedoch nicht exakt quantifizierbar ist, entsteht für die Aufsichtsbehörden, insbesondere für die FINMA, aber auch ein erheblicher Spielraum, und damit die Möglichkeit, bei Vertrauensverlust vorausschauend zu intervenieren. Signale für einen gefährlichen Vertrauensverlust gab es bei der Credit Suisse seit geraumer Zeit, und die Frage, wie die FINMA und die Führung der Credit Suisse mit diesem Umstand umgegangen sind, wäre zu klären.

Wie ist der Bank Run bei der Credit Suisse zu beurteilen?

Die Gefahr von Bank Runs und deren spiralförmige, sich selbst verstärkende Dynamik sind seit Längerem bekannt. Neu und am Beispiel der Credit Suisse besonders sichtbar ist hingegen das Tempo, mit welchem aufgrund der Digitalisierung, gekoppelt mit der schnellen Verbreitung von Informationen über soziale Medien in Kombination mit den traditionellen Medien, solche Reaktionen stattfinden. Ein Bank Run kann mittlerweile auf digitalem Weg jederzeit erfolgen und sofort ein bedrohliches Ausmass erreichen. Dies schafft eine neue Ausgangslage. Gleichzeitig ist aber das Risiko eines Bank Runs für eine gut geführte Bank mit einem nachhaltigen Geschäftsmodell klein; ein Bank Run kann daher zwar jede Bank sehr plötzlich und heftig treffen, aber kaum unangekündigt. Das Vertrauen in eine Bank und deren Führung spielt hierbei wiederum eine Schlüsselrolle. Das Auftreten und die Heftigkeit eines Bank Runs sind daher nicht als Ursache, sondern als Folge einer Vertrauenskrise zu bewerten, die einen kritischen Punkt erreicht hat.

Welche Rolle spielen die Ereignisse in den USA?

Der rasche Anstieg der Zinsen als Folge der stark anziehenden Inflation in den USA und in Europa hat insgesamt zu einer Erholung der Ertragssituation bei Banken, die einen Schwerpunkt im Zinsdifferenzgeschäft haben, geführt und damit die Widerstandskraft im System insgesamt erhöht. Er hat aber gleichzeitig bei Banken, deren Zinsrisikomanagement mangelhaft war, zum Untergang geführt, allen voran der Silicon Valley Bank und weiterer mittelgrosser amerikanischen Banken. Die Meldungen zu den akuten Problemen dieser Institute haben in einem nervösen Umfeld das Systemrisiko einer weltweiten Finanzkrise anschwellen lassen, insbesondere auf das Wochenende vom 11. März 2023 hin. Für Banken wie die Credit Suisse, bei der das Vertrauen in das Geschäftsmodell bereits schwer angeschlagen war, wurde das wirtschaftliche Umfeld damit sehr schnell sehr viel anspruchsvoller. Hinzu kam, dass die amerikanischen Behörden am Sonntag, 12. März, verlauten liessen, dass sämtliche Bankeinlagen der problembehafteten amerikanischen Banken und darüber hinaus gesichert seien. Während dies im amerikanischen Bankensektor für eine gewisse vorläufige Beruhigung sorgte, hat sich der Druck auf Credit Suisse und andere Banken zusätzlich erhöht.

Ist der Wettbewerb auf dem Finanzmarkt nun gefährdet?

Die FINMA und die Wettbewerbskommission (WEKO) klären die möglichen wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen ab. Die SBVg setzt sich für wirksamen Wettbewerb und offene Märkte ein. Stand heute herrscht in der Schweiz mit ihren rund 230 Banken und mit generell sehr offenen Märkten für die meisten Kundengruppen bei einer Vielzahl von Dienstleistungen der Banken intensiver Wettbewerb. Falls sich für gewisse Aktivitäten zum Beispiel im Interbanken- und Firmenkundengeschäft Konstellationen ergeben, wo sich Fragen zum hinreichenden Zugang zu spezifischen Dienstleistungen stellen, so ist es an der FINMA, zusammen mit der WEKO die nötigen Abklärungen zu treffen.

Braucht die Schweiz global ausgerichtete Grossbanken?

Die Schweiz beheimatet zahlreiche international orientierte Unternehmen, die weltweit mit ihren Produkten und Dienstleistungen erfolgreich tätig sind, global agieren und ihre Geschäfte über den Schweizer Finanzplatz abwickeln wollen. Um die Handels- und Finanzierungsbedürfnisse der Schweizer Wirtschaft optimal zu begleiten, braucht es international ausgerichtete Banken mit einer breiten Palette an Dienstleistungen. Solche Banken erzeugen dadurch einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen.

Ohne Schweizer Grossbank würde für die international orientierten Schweizer Unternehmen und auch für die Banken selbst der Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten gänzlich vom Ausland abhängen. Dies gilt auch für die Verfügbarkeit von hochqualifizierten einheimischen Fachkräften mit entsprechendem Know-how für den gesamten Finanzsektor. In den verschiedensten Branchen (z.B. Energie, Pharmazie) wurde aufgrund der Krisen der letzten Jahre erheblicher Aufwand betrieben, mit Blick auf die Versorgungssicherheit Produktionskapazitäten zurück in die Schweiz zu holen. Es ist nicht klar, wieso nun ausgerechnet nur im Bankgeschäft mit regulatorischen Eingriffen die Abhängigkeit vom Ausland erhöht werden sollte. Will die Schweiz als internationaler Finanzplatz eine Rolle spielen, braucht sie zumindest eine grosse internationale Bank.

Es stellt sich somit die Frage, inwieweit die Politik und die Wirtschaft gewillt sind, einheimische Angebote durch ausländische verdrängen zu lassen, und dadurch die Abhängigkeiten zu erhöhen sowie die globale Ausstrahlung des Finanzplatzes und damit auch der Gesamtwirtschaft in die Waagschale zu legen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die kombinierte Bank rund vierzig Prozent kleiner wäre, als es alleine die UBS vor der Finanzkrise war, während die Wirtschaftsleistung der Schweiz im gleichen Zeitraum um einen Viertel gewachsen ist.

Was heisst das für die Regulierung?

Braucht es generell strengere Regulierungen für den Finanzplatz?

Die SBVg setzt sich für eine ergebnisoffene Aufarbeitung der Ereignisse und staatlichen Massnahmen ein. Diese Aufarbeitung sollte insbesondere untersuchen, ob die bestehende Regulierung nicht geeignet war, die Ereignisse zu verhindern, oder ob sie nicht zeitgerecht und/oder zielführend angewandt wurde. Sie wird zeigen, ob und in welchen Bereichen allenfalls ein strengerer Regulierungsbedarf besteht.

Die Aufarbeitung soll vor dem Hintergrund geschehen, dass die zahlreichen und vielfältigen Akteure des Schweizer Bankenplatzes in den vergangenen Jahren insgesamt erfolgreich eine fundamentale regulatorische Transformation durchlaufen und die richtigen Lehren aus der Finanzkrise gezogen haben. So verfügen alle Banken heute über massiv höhere Liquiditäts- und Kapitalpolster. Der Schweizer Bankenplatz ist damit auch im internationalen Vergleich gut aufgestellt. Dabei gilt es zu betonen, dass die in der letzten Dekade eingesetzten Regulierungen und die getroffenen Massnahmen grundsätzlich wirksam sind. Dies zeigt sich daran, dass mit der Credit Suisse nur eine einzige, wenn auch bedeutende Bank in Schwierigkeiten geraten ist. Die übrigen rund 230 Banken in der Schweiz sind hingegen insgesamt stabil, solide und leisten tagtäglich gute Arbeit im Interesse ihrer Kundschaft.

Braucht es höhere Eigenmittelanforderungen?  

Die schweizerischen Eigenmittel-Anforderungen an systemrelevante Banken entsprechen internationalen Standards, sind im Vergleich mit relevanten Finanzplätzen streng und werden mit Basel III zusätzlich erhöht. Besonders hervorzuheben sind die überproportionalen Vorschriften für systemrelevante Institute, die insbesondere in Bezug auf die Leverage Ratio deutlich strenger als im vergleichbaren Ausland ausfallen.

Auch der Bundesrat hat in seinem letzten Evaluationsbericht die schweizerischen Anforderungen an die Kapitalausstattung systemrelevanter Banken als angemessen beurteilt. Insgesamt sind die Anforderungen an die gesamthaft verlustabsorbierenden Mittel («Total Loss Absorbing Capacity», TLAC) der schweizerischen Grossbanken im Vergleich mit vergleichbaren Instituten aus EU, UK und USA als hoch einzustufen sind, insbesondere bei der Leverage Ratio.

Ein komfortables Polster an Eigenmitteln stärkt die Absorptionskapazität für Verluste, mindert in solchen Fällen das Risiko von Bank Runs und verbessert die Ausgangslage für allfällige weitere Massnahmen wie eine Abwicklung oder einen Turnaround. In diesem Kontext ist bemerkenswert, dass es gerade die Kapitalstärke der UBS war, die, ergänzt durch Massnahmen von SNB und Bund, eine erfolgreiche Verhinderung einer schweizweiten Krise und eines internationalen Flächenbrands überhaupt erst ermöglichte. Für die UBS galten zudem dieselben Regeln wie für die Credit Suisse, und ganz offensichtlich beurteilt der Markt die UBS auch nach der Übernahme der Credit Suisse als hinreichend solid, die Übernahme stemmen zu können. Dies sagt sehr viel aus über die Angemessenheit der bestehenden regulatorischen Anforderungen und den verantwortungsvollen Umgang damit. Die staatlichen Liquiditäts- und Verlustgarantien sind wichtige flankierende Massnahmen, um in einer Phase des Übergangs zusätzlich zu stabilisieren. Eine gute Eigenmittelausstattung ist also essenziell und verschafft Polster und Zeit für die Bewältigung von Krisen, wie das Beispiel der UBS zeigt, aber sie bietet nie einen vollständigen Schutz vor Krisen, insbesondere wenn das Geschäftsmodell nicht nachhaltig und das Risikomanagement nicht robust ist, wie das Beispiel der Credit Suisse zeigt.

Welches wären die Folgen verschärfter Eigenmittel-Anforderungen?

Im Kontext der Gesamtwirtschaft ist zentral, sich bewusst zu sein, dass substanzielle Erhöhungen der Eigenmittel-Anforderungen spürbare Effekte in der Realwirtschaft hätten. Dies kann zu einer unbeabsichtigten Kreditverknappung durch Volumenreduktion und Kostensteigerung führen. Eine Schätzung der SBVg in Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedern ergibt, dass beispielsweise eine Anhebung der bestehenden Leverage-Ratio-Anforderungen auf 15% ohne weitere Annahmen die Kreditkosten um bis zu einen Prozentpunkt erhöhen würde, was auf der gegenwärtigen Zinsbasis einer Erhöhung der Kreditkosten um bis zu 50% entspräche. Je nach Marktsituation würden sich diese Kosten auf die gesamte Wirtschaft zwar in unterschiedlichem Masse, aber jedenfalls negativ auswirken; auch Hypotheken wären davon betroffen. 

Eine weitere signifikante Erhöhung der Eigenmittel-Erfordernisse ist also kaum eine volkswirtschaftlich nutzbringende Massnahme, zumal sie auch nicht an den Ursachen der vorliegenden Krise ansetzt; sie schiesst am Ziel vorbei und beschneidet die volkswirtschaftlich relevante Aufgabe der Banken, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Kreditvergabe in der Volkswirtschaft und damit den Wohlstand aller. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass Teile des Geschäfts in unregulierte Bereiche abwandern, womit die Systemrisiken zusätzlich steigen können.

Braucht es eine Weiterentwicklung der TBTF-Regulierung («Too big to fail»)?

Das Regelwerk zu Too Big to Fail (TBTF) hat in einigen wesentlichen Aspekten den Realitätstest bestanden. TBTF als grundsätzlich nicht funktionsfähig zu bezeichnen, wäre demnach nicht korrekt. Wesentliche Elemente aus dem TBTF-Werkzeugkasten (Liquiditätsanforderungen, verlustabsorbierende Kapitalinstrumente, strukturelle Anforderungen, operationelle Vorbereitungsarbeiten) haben dazu beigetragen, dass das von der Credit Suisse verursachte Systemrisiko erfolgreich eingedämmt werden konnte, selbst wenn sich die Behörden nicht für eine Abwicklung der Credit Suisse entschieden; innerhalb des bestehenden Regimes hat der Bund zudem einen gewissen Spielraum, um eine volkswirtschaftlich sinnvollere Alternative als beispielsweise eine Abwicklung zu unterstützen, und dies hat er getan. Ein Verkauf ist damit eine valable Option. Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS wurde denn auch von allen beteiligten Parteien unter den gegebenen Umständen als die wirksamste Lösung erachtet, um den Kollaps der Credit Suisse und den dadurch drohenden grenzüberschreitenden Flächenbrand zu unterbinden. Eine Abwicklung als eine TBTF-Option wäre zwar denkbar gewesen, wurde aber auch deshalb nicht priorisiert, weil mit der Übernahme durch die UBS, begleitet von behördlichen Massnahmen, eine für die Volkswirtschaft deutlich bessere Alternative zur Verfügung stand.

Braucht es Massnahmen bei variablen Vergütungen?

Ein wirksames Vergütungssystem honoriert die Leistung der Mitarbeitenden und schafft dadurch Anreize für langfristige Produktivität, Effizienz und besten Kundenservice im Interesse aller Anspruchsgruppen. Es setzt zudem Anreize für verantwortungsvolles Risikomanagement und verhindert exzessives Risikoverhalten. Variable Vergütungen gehören zu einem solchen Vergütungssystem; sie werden in sämtlichen Bereichen der Wirtschaft verwendet. Macht ein Unternehmen jedoch Verluste, gehört die Auszahlung von variablen Vergütungen auf ein Mindestmass beschränkt, wie dies auch genauso im FINMA-Rundschreiben 2010/1 «Vergütungssysteme» formuliert ist, zusammen mit zahlreichen weiteren entscheidenden Grundsätzen im Zusammenhang mit dem Vergütungssystem als Ganzes, der Verantwortlichkeiten etc. Das FINMA-Rundschreiben enthält also bereits heute eine umfassende Reihe relevanter und geeigneter Grundsätze. Die SBVg erwartet daher von ihren Mitgliedern, dass sie sich am FINMA-Rundschreiben orientieren. Dies gilt insbesondere für die Anforderungen an das Mittragen von Verlusten und die nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens. In diesem Zusammenhang setzt die SBVg auch voraus, dass ihre Mitglieder die im «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» formulierten Prinzipien wahren.

Aufgrund des negativen Kursverlaufs der Credit Suisse-Aktien haben die Mitarbeitenden der Credit Suisse aufgeschobene variable Vergütungen von insgesamt über zwei Milliarden Franken eingebüsst, was einer Reduktion von nahezu 80% dieser Vergütungskomponente entspricht. Zusätzlich hat der Bundesrat im Zuge der Übernahme der Credit Suisse entschieden, die aufgeschobenen variablen Vergütungen des oberen Managements komplett (Konzernleitung) oder teilweise (erste und zweite Führungsebene darunter) verfallen zu lassen. Diese Massnahme betrifft weltweit gut 1'000 Mitarbeitende der Credit Suisse. Dennoch, und trotz bereits erheblicher Sperrfristen auf Basis des FINMA-Rundschreibens, werden gewisse Führungskräfte, die die Credit Suisse vor ihrer Übernahme verlassen hatten, nicht mehr oder nicht im selben Ausmass finanziell tangiert. Die Wirkungsweise des Vergütungssystems trifft also nicht notwendigerweise diejenigen, die für die Probleme ursächlich verantwortlich sind, besonders dann, wenn die Personalfluktuation hoch ist. So wurde die Credit Suisse denn auch vom Bundesrat dazu verpflichtet, die Möglichkeiten einer Rückforderung bereits ausbezahlter variabler Vergütungen an Mitglieder der Konzernleitung zu prüfen und den zuständigen Behörden darüber Bericht zu erstatten. Aus dieser Berichterstattung sind die nötigen Schlüsse zu ziehen.

Für ein wirksames Vergütungssystem ist in jedem Fall entscheidend, dass die Vergütung das Verhältnis zwischen Risikonahme und Erträgen unter Berücksichtigung der Kosten auch auf granularer Stufe widerspiegelt. Inwieweit hier Handlungsbedarf besteht, ist zu klären. Dabei darf aber nicht nur das Vergütungssystem allein betrachtet werden, sondern es muss genau geprüft werden, wie die Zahlen zustande kommen, die in den Vergütungsprozess einfliessen.

Warum befürwortet die SBVg ein Universalbankenmodell?

Die Idee eines Trennbankensystems wurde bereits nach der Finanzkrise von 2007/08 analysiert, dann jedoch verworfen. Der Nachweis, dass das Trennbankensystem mehr Stabilität für das Finanzsystem bringen würde, konnte nicht erbracht werden. So war zum Beispiel Lehman Brothers eine reine Investmentbank, während die Silicon Valley Bank eine reine Geschäftsbank (ohne Investmentbanking) war. In der Bankenkrise der 90er-Jahre war es zudem das Investmentbanking, das den Schweizer Universalbanken Stabilität verlieh, während das Retailgeschäft in Schwierigkeiten steckte. Es ist also keineswegs der Fall, dass eine organisatorische Auftrennung von Geschäftsaktivitäten das Finanzsystem insgesamt sicherer machen und vor Krisen einer Bank bewahren würde. Im Gegenteil: Das Universalbanken-Modell beinhaltet Stabilitätsvorteile in Form höherer Diversifikation, und diese Stabilitätsvorteile würden bei einer Auftrennung ohne sichtbaren Nutzen geopfert.

Das Risikoprofil einer Bank wird zudem nicht einfach durch die Geschäftsfelder bestimmt, in der sie aktiv ist, sondern durch die spezifischen Geschäfte, die sie dabei tätigt, sowie durch die Forderungen und Verpflichtungen, die sie damit eingeht. Gegenstand einer sinnvollen Regulierung muss also das Risikoprofil sein und nicht das Geschäftsfeld; dies ist heute bereits der Fall. Entscheidend ist aus systemischer Perspektive zudem, dass sich die Geschäftstätigkeit konsequent nach den Kundenbedürfnissen ausrichtet, und dass die Risiken entsprechend begrenzt, klar ausgewiesen und unter Kontrolle sind.

Das Universalbankenmodell bietet dazu und gerade für die Kundschaft diverse Vorteile. Ein diversifiziertes Kapitalmarktgeschäft ist im Interesse des Werkplatzes. Bei einer integrierten Universalbank profitieren die Unternehmen von deren vielfältigen Leistungen. Wenn zudem Investment Banking weder innerhalb noch ausserhalb einer Bank aus der Schweiz getätigt werden kann, erleiden die Bankkundinnen und -kunden, welche dennoch entsprechenden Bedarf hätten, erhebliche Nachteile. Der Zugang der Unternehmen zu den internationalen Kapitalmärkten würde gänzlich vom Ausland abhängen. Das Verbleiben einer global tätigen Schweizer Universalbank trägt daher wesentlich zur internationalen Ausstrahlung und Wettbewerbsfähigkeit der ganzen Schweizer Wirtschaft bei und stellt auch wichtige Dienstleistungen für andere Banken sicher. Ein breiter und diversifizierter Finanzmarkt, mit unterschiedlichen Kategorien von Akteuren unterschiedlicher Grösse und Universalbankcharakter, ist sowohl für die Gesamtwirtschaft als auch für die systemische Stabilität von hoher Relevanz. Wichtig ist aber dabei, dass das Investment Banking auf das Kerngeschäft der jeweiligen Bank respektive konsequent auf Kundenbedürfnisse zugeschnitten ist.

Unterstützt die SBVg die Einführung eines «Public Liquidity Backstops»?

Die SBVg unterstützt die Einführung eines «Public Liquidity Backstop» als Beitrag an die weitere Stärkung der Systemstabilität des Finanzplatzes Schweiz. Diese neue «dritte Verteidigungslinie» soll die bereits bestehenden Instrumente der bankeigenen Liquidität sowie der Liquiditätshilfe der SNB (Emergency Liquidity Assistance, ELA) ergänzen. Vergleichbare Instrumente sind auch auf Vergleichsfinanzplätzen bereits etabliert und gehören international zum Standard-Kriseninstrumentarium

Die Rolle der Behörden

Hat das Zusammenspiel zwischen SNB und FINMA funktioniert?

Wie erwähnt hat der Finanzmarkt schon Jahre zuvor die Probleme der Credit Suisse erkannt, und die Schwierigkeiten hinsichtlich Governance und Geschäftsmodell haben ihren Ursprung noch früher. Um sich ein hinreichend präzises Bild zu machen, wie die zuständigen Behörden die Situation der Credit Suisse einschätzten, wie sie zusammenarbeiteten und intervenierten, muss daher ein längerer Zeitraum betrachtet werden. Die Lage der Credit Suisse musste jedoch spätestens ab Oktober 2022 als kritisch eingestuft werden. Gleichzeitig musste der Entscheid zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS in äusserst kurzer Zeit gefällt werden. Ob für die Vorbereitung und das Management dieser Krise seitens der Behörden rechtzeitig die erforderlichen Fakten etabliert und mögliche Handlungsoptionen evaluiert wurden, ist eine offene Frage.

Im Falle einer systemrelevanten Bank, die in Schieflage ist, in Kombination mit einem nervösen globalen Finanzmarkt, erhöht sich das Systemrisiko, und entsprechend erhöht sich die Verantwortung der SNB. Diese trägt Verantwortung für die Finanzmarktstabilität, und nur sie hat die Geldmittel, drohende Systemrisiken im Krisenfall wirksam einzudämmen. Es ist von aussen schwer zu erkennen, inwieweit diese dynamisch zu interpretierende Verantwortung im Zusammenspiel zwischen SNB und FINMA Optimierungspotenzial aufweist, auch im Hinblick darauf, welche Aufsichtsbehörde in welchem Moment welche Durchgriffsrechte und Instrumente hat resp. anwenden kann, soll oder muss. Dies schliesst auch die öffentliche Kommunikation mit ein. Zudem ist die Frage offen, zu welchem Zeitpunkt welche Massnahmen seitens FINMA zur Aktivierung von TBTF-Instrumenten in Betracht gezogen oder verworfen wurden, und weshalb.

Hat die FINMA genug Durchsetzungskraft?

Die Aussagen der FINMA in der Richtung, dass sie bei der Credit Suisse selbst nach zahlreichen Enforcement-Verfahren keine grundsätzliche Verhaltensänderung habe bewirken können, wirft Fragen auf, was die Durchsetzungskraft der Aufsichtsbehörde und die ihr zur Verfügung stehenden Mittel angeht. Es existieren keine Anzeichen, dass die Instrumente der FINMA im Bankensektor insgesamt ausgebaut werden müssten; gerade bei nicht-systemrelevanten Banken scheint die FINMA sehr wohl ihr gesamtes Instrumentarium einzusetzen. Speziell im Falle der Credit Suisse hingegen scheint es aber Einschränkungen in der Durchsetzbarkeit oder Durchsetzungsfähigkeit gegeben zu haben.

Braucht die FINMA zusätzliche Instrumente und Kompetenzen?

Eine glaubwürdige und wirksame Finanzmarktaufsicht ist ein wichtiger Faktor für einen erfolgreichen und integren Finanzplatz. Der FINMA steht bereits heute eine breite Palette an möglichen Instrumenten zur Verfügung. So kann die FINMA Verstösse gegen das Erfordernis der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung («Gewährserfordernis») ahnden sowie Berufsverbote (Art. 33 FINMAG) oder Tätigkeitsverbote (Art. 33a FINMAG) aussprechen. Mit dem Gewährsentzug geht die Eingriffsmöglichkeit der FINMA heute schon sehr weit und sie hat in den letzten Jahren davon vermehrt Gebrauch gemacht. Jedoch hat sie bislang keine Kompetenz, Bussen auszusprechen (wie teilweise andere ausländische Aufsichtsbehörden). Die bestehenden FINMA-Kompetenzen (FINMA-RS 2017/1 Corporate Governance; RS 2013/8 Marktverhaltensregeln und RS 2010/1 Vergütungssysteme) sollten einer Analyse unterzogen werden, gerade auch, was deren Umsetzung und Durchsetzung angeht. Der Bundesrat hat entsprechend das Postulat 21.3893 «Schlanke Werkzeuge, um höchste Finanzmarktkader besser in die Pflicht zu nehmen» zur Annahme empfohlen und vertritt die Haltung, dass im Rahmen eines Berichts mit einer Auslegeordnung gemäss Postulat die bestehenden Instrumente einer Wirksamkeitsanalyse unterzogen werden sollten.

Sollen Marktkennzahlen in die Aufsichtsarbeit einbezogen werden?

Wenn der Marktwert einer Bank systematisch und deutlich unter dem Buchwert liegt, signalisiert dies ein fehlendes Vertrauen der Investoren in das Geschäftsmodell der Bank und eine mögliche Fragilität des Unternehmens. In einer solchen Situation gilt es, rechtzeitig einzugreifen, bevor das Systemrisiko über Gebühr ansteigt. Deshalb müssen die zuständigen Behörden eine solche Entwicklung frühzeitig erkennen und in ihrer Arbeit berücksichtigen können. Dauert sie zu lange an, sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Marktlösung, und das Systemrisiko steigt zusätzlich an. Die Entwicklung des Aktienkurses und dann der Kreditausfallversicherungsprämien der Credit Suisse haben diesen Umstand schon seit längerer Zeit angezeigt. Es liegt damit nahe, dass der Geschäftsgang, die innerbetriebliche Komplexität, die Reputation, die Rechtsrisiken und die Fähigkeit der Bankführung, Korrekturmassnahmen umzusetzen, in der Einschätzung der Aufsicht eine viel grössere Rolle spielen sollten. Grundsätzlich muss klar sein, dass nur ein Strauss verschiedener Kennzahlen und Informationen ein hinreichend umfassendes Bild über den Zustand einer Bank vermittelt; eine einzelne Kennzahl liefert wichtige Signale, aber durch ihre Einfachheit gehen potenziell relevante Aspekte unter. Ein Mass wie die regulatorische Leverage Ratio zum Beispiel wirkt zwar in seiner Einfachheit relativ bestechend, aber gerade diese Einfachheit führt dazu, dass ähnliche Risiken zu deutlich verschiedenen Bewertungen führen können, oder dass die Ratio durch risikolose Positionen verzerrt wird; die Aussagekraft der Leverage Ratio, für sich allein genommen, ist also beschränkt. Sie sollte daher stets in Kombination mit der risikogewichteten Tier-1-Ratio betrachtet werden. Zusätzlich können Finanzmarktdaten und -informationen Hinweise zur Solidität eines Geschäftsmodells oder des Risikomanagements einer Bank geben und sind daher wichtige quantitative und qualitative Ergänzungen zu regulatorischen Kennzahlen und zur Aufsichtstätigkeit generell.

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